Position der JULA zum Thema Wolf
Die Verbreitung des Wolfes in der Schweiz bereitet den Junglandwirtinnen und Junglandwirten grosse Sorgen, denn Angriffe auf Nutztiere haben stark zugenommen. Die Präsenz des Wolfes gefährdet die flächendeckende Bewirtschaftung der Alpweiden stark, aber auch ausserhalb der Alpweiden entwickelte sich der Wolfsbestand zu einer ständigen Bedrohung. Die psychische Belastung bei den Tierhaltern ist enorm. Der Handlungsbedarf ist bereits länger dringend angezeigt.
Eine Regulierung problematischer Wölfe muss ganzjährig möglich sein
Wölfe sowie Wolfshybride die Nutztiere angreifen oder gar dem Menschen gefährlich werden, müssen als bedrohlich eingestuft werden können, sodass ein sofortiger Abschuss dieser problematischen Tiere möglich ist. Bei einer Überpopulation muss eine Regulierung möglich sein. Eine überkantonale Zusammenarbeit muss gefördert werden, um die Raubtiere auch in Grenzregionen erfolgreich zu überwachen. Damit dies überhaupt möglich ist, sind die Kantone zu verpflichten, regelmässig Bericht über die Wolfssituation zu erstatten.
Herdenschutz ist ausgesprochen aufwändig und langfristig wohl nicht zielführend
Die Präsenz Wolfes bedroht die Alpwirtschaft in der Schweiz sehr stark. Tierhaltende, die um ihre Tiere fürchten oder Wolfsrisse erlitten haben, tragen das ganze Jahr Folgen. Durch eine verminderte Nutzung der Alpen beschleunigt sich der Kulturlandverlust durch Waldeinwuchs. Falls Betriebe wegen der fehlenden Alpung aufgegeben werden, findet der Kulturlandverlust auch in tieferen Bewirtschaftungslagen statt. In Bergregionen wird die Haltung von kleinen Nutztieren generell in Frage gestellt und die Bauern fürchten jüngst auch Angriffe auf grosse Nutztiere. Das Einpferchen der Tiere auf den Alpen ist eine grosse Belastung einerseits fürs Alppersonal, und andererseits auch für die Natur (Überbelastung von Gehwegen und Pferchen). In Tourismusregionen wiederum ist der Schutz mit Herdenschutzhunden umstritten und wirft aufgrund von Konflikten ein vermehrt negatives Bild auf die Landwirtschaft. Das Betreiben von Herdenschutzmassnahmen ist insgesamt enorm aufwändig und teilweise unverhältnismässig. Zudem sind dem Herdenschutz klare Grenzen gesetzt, daher erscheinen langfristige Erfolge allein mit Herdenschutzmassnahmen unrealistisch. Aus diesem Grund müssen Wölfe auch präventiv erlegt werden können.
Entschädigung bei Verlusten aufgrund von Grossraubtieren muss verbessert werden
Tierhaltende müssen bei Schäden aufgrund von Grossraubtieren zeitnah entschädigt werden. Eine Entschädigung soll neben getöteten Tieren, auch verletzte Tiere, fehlende Tiere (Flucht, Absturz) sowie Folgeschäden (Abort) durch Wolfsangriffe miteinbeziehen. Weiter muss der Aufwand für Bergungsarbeiten, Tierarzt und Pflegekosten, sowie weiterer Aufwände (Wolfswehr etc.) vollumfänglich vom Bund und Kanton finanziert werden. Auf Bundesebene müssen die vom Wolf verursachten Kosten zusammengeführt werden, um eine transparente Beurteilung zu ermöglichen.
Rückfragen:
- Damien Rey, Präsident JULA, Mobile 079 566 38 10, info@junglandwirte.ch
- Ursin Gustin, Vize-Präsident JULA, Mobil 079 531 06 09